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Straßenverkaufsverbot in der Innenstadt PDF Drucken E-Mail
Seit 1. März 2009 gilt in der Augsburger Maximilianstraße ab 1 Uhr nachts das Straßenverkaufsverbot. Dies bedeutet, dass keine Speisen und Getränke mehr zum Mitnehmen verkauft werden dürfen, sondern vor Ort verzehrt werden müssen. Nähere Infos findest Du unter "Unsere Themen".