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Straßenverkaufsverbot in der Innenstadt PDF Drucken E-Mail

Seit 1. März 2009 gilt in der Augsburger Maximilianstraße ab 1 Uhr nachts das Straßenverkaufsverbot. Dies bedeutet, dass keine Speisen und Getränke mehr zum Mitnehmen verkauft werden dürfen, sondern vor Ort verzehrt werden müssen. Betroffen sind davon vor allem Bars, die Kaffee und Cocktails im Straßenverkauf anbieten, sowie Schnellrestaurants. Mit dem Verbot soll dem Lärm, dem übermäßigen Alkoholkonsum und der Verunreinigung auf der „Partymeile Augsburgs“ entgegen gewirkt und den entsprechenden Interessen der Anwohner Rechnung getragen werden.In letzter Zeit war in den Medien zu lesen, dass es in der Maximilianstraße wieder ruhiger geworden sei und die Prachtstraße weniger verdreckt sei. Die Partygänger haben sich offenbar auf das Straßenverkaufsverbot eingestellt und konsumieren den Alkohol vermehrt zu Hause bzw. auf dem Weg in die Innenstadt. Dies zeigt, dass das Straßenverkaufsverbot das gesellschaftliche Problem des übermäßigen Alkoholkonsums Jugendlicher auch nicht zu lösen vermag. Denn jedes Verbot kann - mit etwas Kreativität – umgangen werden.

Wir als Junge Union Augsburg Stadtmitte setzten uns dafür ein, unter anderem

· die Aufklärung über die Gefahren von Alkohol und Drogen an den Schulen zu verstärken und früher damit zu beginnen,
· in Kampagnen an die Eigenverantwortung der Partygäste und auch der Wirte zu appellieren,
· mehr Mülleimer in und um der Maxstraße aufzustellen und diese – besonders am Wochenende – häufiger zu leeren,
· anstatt auf immer neue Verbote und Vorschriften zu setzen, die dann sowieso nicht eingehalten oder umgangen werden.

Wir haben Verständnis für die Klagen und den Unmut der Anwohner, denn so kann es nicht weiter gehen. Allerdings darf dabei nicht vergessen werden, dass die „Schmerzgrenze“ insbesondere bezüglich des Lärms in der Maxstraße – wie in der gesamten Innenstadt – wohl etwas höher liegt, als in einer reinen Wohnsiedlung am Stadtrand.